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09.04.2025

Aktuelle Gerichtsurteile auf einen Blick

 

Automatenkiosk auch sonntags geöffnet
Um einen Automatenkiosk auch am Sonntag zu betreiben, braucht es keine Ausnahmegenehmigung, entschied nach Auskunft der ARAG Experten das Verwaltungsgericht Schleswig. Er unterfalle nicht dem Anwendungsbereich des Ladenöffnungszeitengesetzes (Az.: 7 B 20/25).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Pressemitteilung VG Schleswig.