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06.08.2025

Aktuelle Gerichtsurteile auf einen Blick

 

Autofenster putzen als Wegeunfall
Wer unmittelbar vor der Fahrt zur Arbeit die Autofenster reinigt, weil sie wegen schlechten Wetters dreckig geworden sind, ist laut ARAG Experten bei einem Sturz unfallversichert. Diese Vorbereitungshandlung ist dem Sozialgericht Hamburg zufolge keine Zäsur, die den Unfallschutz ausschließt (Az.: S 40 U 140/23).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie das aktuelle Urteil des SG Hamburg.