15.01.2025
Aktuelle Gerichtsurteile auf einen Blick
Auf den Nagel getreten
Ein Pferd trat sich auf dem Gelände eines Reitvereins einen einzelnen Nagel in den Huf. Weil der Verein die zumutbaren Sicherheitsmaßnahmen vorgenommen hatte, haftet er nicht. Die ARAG Experten verweisen auf ein Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt, welches infolge "schicksalhaften Verlaufs" ein allgemeines Lebensrisiko verwirklicht sieht (Az.: 26 U 24/23).
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