10.12.2025
Aktuelle Gerichtsurteile auf einen Blick
Auch Jungpflanze ist Cannabis
Auch vermeintlich harmlose "Stecklinge" – also Pflanzen ohne Blüten- oder Fruchtstand – gelten als Cannabis. ARAG Experten verweisen auf eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Köln, wonach der gewerbliche Vertrieb eingetopfter Cannabisjungpflanzen gegen das Konsumcannabisgesetz (Paragraf 2 Absatz 1, KCanG) verstoße und sofort unterbunden werden dürfe (Az.: 1 L 1371/25).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Pressemitteilung des VG Köln.