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19.03.2025

Aktuelle Gerichtsurteile auf einen Blick

 

Angaben zu geänderter Statik
Wer ein Wohnhaus verkauft, muss Kaufinteressenten ungefragt mitteilen, wenn in die Statik der Immobilie eingegriffen wurde. ARAG Experten verweisen auf eine Entscheidung des Oberlandesgerichts Zweibrücken, wonach dies selbst dann gilt, wenn der Verkäufer die Veränderungen für nicht relevant hält. Ansonsten riskiert er eine Rückabwicklung des Kaufvertrages (Az.: 7 U 45/23).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Pressemitteilung des OLG Zweibrücken.