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ARAG Recht schnell
22.01.2025
Aktuelle Gerichtsurteile auf einen Blick
Alkoholische Erfrischung bei Flugverspätung
Kommt eine Airline bei einer größeren Flugverspätung oder Annullierung ihrer Verpflichtung zur Verpflegung nicht nach, muss sie Passagieren Aufwendungen unter anderem für "Erfrischungen" erstatten. ARAG Experten verweisen auf eine Entscheidung des Landgerichts Düsseldorf, wonach auch alkoholische Getränke dazugehören können (Az.: 22 S 175/24).