ARAG Recht schnell

Aktuelle Gerichtsurteile auf einen Blick

Alkoholische Erfrischung bei Flugverspätung
Kommt eine Airline bei einer größeren Flugverspätung oder Annullierung ihrer Verpflichtung zur Verpflegung nicht nach, muss sie Passagieren Aufwendungen unter anderem für "Erfrischungen" erstatten. ARAG Experten verweisen auf eine Entscheidung des Landgerichts Düsseldorf, wonach auch alkoholische Getränke dazugehören können (Az.: 22 S 175/24).

Ihre Ansprechpartner und weitere Informationen

Kontakte International

Presse

Geschäftszahlen

Allgemeine Anfragen