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01.04.2020

 

Die Reform des Jugendschutzes zielt vor allem auf soziale Medien ab

Die Reform des Jugendschutzes zielt vor allem auf soziale Medien ab. Durch altersgerechte Voreinstellungen soll der Schutz gegen Mobbing, sexualisierte Anmache und Kostenfallen erhöht werden. Die Anbieter müssen außerdem ein kindgerechtes Hilfs- und Beschwerdesystem einrichten.

Außerdem gibt es eine einheitliche Alterskennzeichnung für Filme und Spiele. Darüber hinaus soll über Symbole ersichtlich sein, welche problematischen Aspekte ein Spiel darüber hinaus enthält, beispielsweise glücksspielähnliche Elemente oder unbeschränkte Kontaktfunktionen.

Umgesetzt werden die verschärften Regeln durch eine neue Bundesbehörde: Die bisherige Bundeszentrale für jugendgefährdende Medien soll zu einer Bundezentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz ausgebaut werden. Diese prüft, ob die rechtlichen Grundlagen eingehalten werden und steht hierfür im Dialog mit den Anbietern sozialer Medien. Ist dies nicht erfolgreich, kann die Behörde Strafzahlungen anordnen, auch gegenüber ausländischen Anbietern.

Das reformierte Jugendschutzgesetz ist am 1. April 2021 in Kraft getreten.

Über 40 Prozent der Jugendlichen zwischen zehn und 18 Jahren haben bereits negative Erfahrungen im Internet gemacht. Ein Grund für die Bundesregierung, den bestehenden Jugendschutz zu reformieren. Vor allem weil die Mediennutzung, und damit die Wahrscheinlichkeit solcher Erlebnisse, bei Kindern und Jugendliche weiter zunimmt: 2020 waren 12- bis 19-Jährige im Durchschnitt 258 Minuten täglich online.