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01.03.2021

Hassrede im Internet und was man tun kann

Seit wir uns wegen der Corona-Pandemie vermehrt im Netz tummeln, fällt sehr schnell auf, dass vor allem auf den Social Media Plattformen kein Blatt vor den Mund genommen wird. Immer häufiger gehen die Kommentare nicht nur unter die Gürtellinie, sondern sind voller Hass. Der Grat zwischen Meinungsfreiheit und Straftat ist bei Hate Speech (deutsch: Hassrede) schmal.

2020 stieg der Anteil der Internetnutzer, die von Hate Speech betroffen waren, auf zehn Prozent – ein Fünf-Jahres-Hoch (Digital Civility Index, 2020 von Microsoft). Vor allem die 14- bis 24-Jährigen sind von Hassrede besonders betroffen: 94 Prozent geben an, sie im Internet wahrgenommen zu haben. Immerhin: Gleichzeitig steigt der Anteil derer, die bereits Hassrede gemeldet haben, um fast das Doppelte von 34 auf 67 Prozent an (Studie im Auftrag der Landesanstalt für Medien NRW, 2020).

Die Definition von Hassrede ist sehr vage. Hate Speech ist kein feststehender, juristischer Begriff. Gemeint sind abwertende, menschenverachtende und volksverhetzende Inhalte im Internet. Mit Hate Speech werden Menschen abgewertet, bedroht oder angegriffen. Oder es wird ganz allgemein zu Hass oder Gewalt aufgerufen.
Dabei geht es – wie im analogen Leben auch – beispielsweise um Rassismus und Fremdenfeindlichkeit, Sexismus, Homo- und Transfeindlichkeit, Vorurteile aufgrund der sozialen Herkunft oder die Diskriminierung aufgrund des Aussehens. Aber auch eine bestimmte Haltung zu Corona kann der Auslöser für Hassrede sein.
Von Hate Speech betroffen sind einzelne Personen oder bestimmte Personengruppen. Häufig angergriffen werden Menschen, die sich online und offline zivilgesellschaftlich engagieren, also beispielsweise gegen Menschenfeindlichkeit eintreten. In der Pandemie richten sich die Angriffe häufig auch gegen solche, die aus Sicht der Hassrede-Verfasser unpopuläre Ansichten zu Corona vertreten.

Das kann man gegen Hate Speech tun

Wehren kann man sich gegen Hate Speech, indem man sich beispielsweise an den Anbieter der jeweiligen Plattform wendet und diesen zum Löschen der Hassrede auffordert. Sind die Hate-Speech-Kommentare gravierend, kann man eine Strafanzeige bei Polizei oder Staatsanwaltschaft stellen; dies ist auch anonym möglich. Wenn es sich um jugendgefährdende Inhalte handelt, kann man dies bei jugendschutz;net melden, einer von Jugendministerien gegründeten Plattform, oder der dazugehörigen Beschwerdestelle Hass im Netz.

Grundsätzlich gilt das Grundrecht der Meinungsfreiheit auch im Internet. Doch es gibt Grenzen, sowohl online als auch offline. Und sobald diese von Hassrede überschritten werden, kann ein Straftatbestand vorliegen, der für Jugendliche ab 14 Jahren gilt. Dazu gehören z. B. Volksverhetzung, Bedrohung und die öffentliche Aufforderung zu Straftaten, aber auch Beleidigung, Verleumdung oder Nötigung. Außerdem drohen bei der sogenannten „Schmähkritik“ auch eine zivilrechtliche Unterlassungsklage und ggf. Ansprüche des Betroffenen auf Schadensersatz und Geldentschädigung.

Aber es geht auch nett im Netz – mit Love Speech. Denn Komplimente und Aufmunterungen machen die Welt und auch das Internet schöner. Darum geht es bei Love Speech: Mit netten Worten und einem freundlicheren Umgangston den Raum für Hate Speech enger zu machen. Love Speech ist eine Initiative von ‚Gesicht zeigen‘ und wird u. a. gefördert vom Bundesministerium für Familie, Senioren Frauen und Jugend.

Unschön und möglicherweise strafbar: Hassrede im Internet

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