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06.07.2020

 

Bundesrat verabschiedet Gesetz gegen Hasskriminalität

Hetze und Drohungen im Internet nehmen immer weiter zu – und entladen sich in Straftaten wie dem Anschlag in Halle im Oktober 2019 oder dem Mord am Kasseler Regierungspräsidenten Lübcke im Juni 2019. Das nun vom Bundesrat verabschiedete “Gesetz zur Bekämpfung von Rechtsradikalismus und Hasskriminalität im Internet“ soll die Strafverfolgung verbessern.

Wesentliches Element des Gesetzes ist die Einrichtung eines Systems bei Anbietern sozialer Netzwerke, über das bestimmte strafbare Inhalte an das Bundeskriminalamt übermittelt werden müssen. Dies gilt dann, wenn es Anhaltspunkte für einen Straftatbestand gibt und negative Auswirkungen auf die Ausübung der Meinungsfreiheit zu befürchten sind. Bisher mussten solche Inhalte gelöscht werden.

Außerdem sollen Hetze, Beleidigungen und Drohungen im Internet schärfer verfolgt werden. Denn durch die sozialen Medien erreichen sie mehr Menschen. Die sozialen Netzwerke werden dazu verpflichtet, umfassend Auskunft über Nutzer zu erteilen. Einen besonderen Schutz vor Straftaten erhalten Kommunalpolitiker. Sie seien eine Stütze der Gesellschaft und deshalb besonders zu schützen, so die Bundesregierung. Wenn Straftaten antisemitisch motiviert sind, soll dies zu einer höheren Strafe führen.

Ziel der Maßnahmen ist es, dass Menschen frei ihre Meinung äußern können. Vor allem diejenigen, die sich gesellschaftlich oder politisch engagieren, sind häufig Einschüchterungen oder Androhungen von Straftaten ausgesetzt. Nicht nur das Persönlichkeitsrecht der Betroffenen wird so angegriffen, es findet zudem eine massive Einschränkung der Meinungsfreiheit und des öffentlichen Diskurses statt. Das Gesetz soll verhindern, dass Menschen sich aus dem öffentlichen Leben beziehungsweise der Teilnahme an Diskussionen aus Angst vor Gewalt zurückziehen.