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20.01.2020

 

Renate Künast macht´s vor und wehrt sich gegen Hasskommentare im Netz

Die engagierte Juristin, Grünen-Politikerin und Bundestagsabgeordnete Renate Künast ist oft Ziel heftiger Verbalattacken bei Facebook und Co. In der Vergangenheit ging sie in die Offensive und suchte das Gespräch mit den Absendern. Außerdem zog Renate Künast nach derben Beschimpfungen auf Facebook vor Gericht, um die Klarnamen der Hetzer zu erfahren, damit sie zivilrechtlich gegen sie vorgehen kann.

Die Kommentare waren Reaktionen auf ein falsches Zitat, das ein Blogger der Politikerin untergeschoben hatte. Das Landgericht Berlin hatte allerdings im September 2019 geurteilt, dass eine Bundespolitikerin Beleidigungen, geäußert in sozialen Medien, hinnehmen muss. Das Gericht konnte bei 22 Kommentaren keinen rechtswidrigen Inhalt im Sinne einer Beleidigung erkennen.

Renate Künast hatte sich beschwert und war nun in sechs Fällen erfolgreich. Die restlichen Fälle gehen in die nächste Instanz vor das Berliner Kammergericht.

Zum Interview mit Renate Künast „Besuchstermin einer Verhassten“ kommen Sie hier

Cybermobbing: Wie man sich wehren kann

Die Möglichkeit, gegen Cybermobber vorzugehen, hat jeder. Je nach Ausmaß der Vorkommnisse sind einige Delikte strafbar und können zivilrechtlich verfolgt werden. Zwar ist die Meinungsfreiheit nach Artikel 5 des Grundgesetzes ein wichtiges und verfassungsrechtlich geschütztes Grundrecht, aber wenn die persönliche Ehre stark angegriffen wird, kann man klagen. Ein Zivilgericht kann beispielsweise in ernsten Fällen einstweilige Verfügungen erlassen.

> Sind Sie betroffen? So können Sie rechtlich gegen Cybermobbing vorgehen