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03.07.2019

 

Verfolgen statt nur Löschen

Beleidigungen, Hasskommentare oder Mobbing werden im Netz leider strafrechtlich oft anders behandelt als in der Offline-Welt. Eigentlich hätte das 2017 in Kraft getretene Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) ein wichtiger Schritt zur Bekämpfung von strafbaren Äußerungen und Cybermobbing sein sollen. Gemeinsam mit vielen anderen sind wir allerdings der Meinung, dass das Gesetz nicht ausreichend ist und verändert werden muss. Lesen Sie hier, was wir fordern.

In NRW wurde daher Anfang 2017 die Arbeitsgruppe „Verfolgen statt nur Löschen – Rechtsdurchsetzung im Internet“ gegründet, um ein koordiniertes Vorgehen von Strafverfolgungsbehörden, Medienhäusern und Medienaufsicht gegen strafrechtlich relevante Hassrede im Netz zu ermöglichen. Sie verfolgen das Ziel, eine effektive Strafverfolgung im Internet zu gewährleisten und so dem Hass im Netz entgegenzuwirken. Dazu kooperiert die Landesanstalt für Medien NRW mit der Zentral- und Ansprechstelle Cybercrime der Staatsanwaltschaft NRW, dem Landeskriminalamt NRW und einigen Medienhäusern.

Und das sehr erfolgreich! Im vergangenen Jahr wurden im Rahmen dieser Partnerschaft über 280 Anzeigen erstattet und 110 Strafverfahren eingeleitet. Damit setzt die Initiative ein deutliches Zeichen gegen Recht- und Rücksichtslosigkeit im Netz.

Leider gibt es diese Initiative bisher nur in NRW. Wir hoffen aber, dass dieses Engagement in Zukunft auf ganz Deutschland ausgeweitet wird und wir alle gemeinsam den Hass im Netz streichen können!