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Je nach Ausmaß der Vorkommnisse sind einige Delikte strafbar und können zivilrechtlich verfolgt werden. Zwar ist die Meinungsfreiheit nach Artikel 5 des Grundgesetzes ein wichtiges und verfassungsrechtlich geschütztes Grundrecht, aber wenn die persönliche Ehre stark angegriffen wird, kann man klagen.

Wie kann man rechtlich gegen Cybermobbing vorgehen?

In Fällen von Cybermobbing ist eine aktive Strafverfolgung möglich. Man kann Cybermobber verklagen. Ein Zivilgericht kann beispielsweise in ernsten Fällen einstweilige Verfügungen erlassen.

Im Strafgesetzbuch stehen einige Gesetze, die bei Cybermobbing zur Anwendung kommen können.

  • § 185 Strafgesetzbuch: Beleidigung
  • § 186 Strafgesetzbuch: Üble Nachrede
  • § 187 Strafgesetzbuch: Verleumdung
  • § 238 Strafgesetzbuch: Nachstellung
  • § 240 & § 241 Strafgesetzbuch: Nötigung & Bedrohung

Besteht Verdacht auf eine Straftat, zum Beispiel eine Beleidigung, üble Nachrede und Verleumdung, muss die Polizei Ermittlungen aufnehmen, auch wenn der Täter anonym ist.

Auch hat jeder Mensch hat ein Recht am eigenen Bild. Niemand muss es hinnehmen, dass Bilder oder Videos ungefragt auf Facebook und Co. gepostet werden. Hiergegen kann man mit Zivilklagen und Strafanzeigen vorgehen.

Wird eine Identität gestohlen, können Betroffene mutmaßliche Täter wegen Betrugs und Identitätsdiebstahls anzeigen.

 
 

Gibt es ein Gesetz gegen Cybermobbing?

Seit 2017 gilt das umstrittene Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG), welches eigentlich ein wichtigen Schritt zur Bekämpfung von strafbaren Äußerungen und Cybermobbing sein sollte.

Wir sind der Meinung, dass das NetzDG zu wenig für den Schutz der Persönlichkeitsrechte tut und haben deshalb gemeinsam mit der Universität Passau einen Alternativvorschlag entwickelt.

 
Business-Cybermobbing
 

Wer sind die Täter beim Cybermobbing?

Die Täter sind meistens Mitschüler oder Arbeitskollegen und agieren häufig anonym unter der Verwendung von Nicknames.

Oft bleibt das Verhalten des Mobbenden unterhalb der Strafbarkeitsschwelle, wie es etwa bei sozialer Ausgrenzung der Fall ist.