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24.06.2013

Patienten-Rechtsschutz für gesetzlich Versicherte

Vertrauen ist die Basis des Verhältnisses zwischen Arzt und Patient. Aber auch Ärzte können Fehler machen. Für das Jahr 2012 hat die Bundesärztekammer 2280 Behandlungsfehler festgestellt. Medizinische Schadenersatzprozesse rund um Behandlungs- und Aufklärungsfehler sind für die Patienten jedoch meist langwierig. Sie haben zudem die Beweislast zu tragen. Der in Art und Umfang bisher einzigartige ARAG Patienten-Rechtsschutz bietet Kostenschutz für solche Verfahren sowie zusätzlich eine anwaltliche telefonische Erstberatung. Die ARAG hat mit der IKK Nord nun den ersten gesetzlichen Krankenversicherer als Kooperationspartner für den Patienten-Rechtsschutz gewonnen.

Alle Mitglieder der IKK Nord, die am Bonusprogramm der Krankenkasse teilnehmen, erhalten ab sofort den Patienten-Rechtsschutz der ARAG SE als Inklusivleistung. „Die Kooperation mit der IKK Nord passt hervorragend. Medizinische Behandlungs- und Aufklärungsfehler werden immer stärker Thema. Unser Patienten-Rechtsschutz hilft den Bonuskunden im Fall der Fälle, ihre Ansprüche angemessen geltend zu machen und stärkt so ihre rechtliche Chancengleichheit im Arzt-Patienten-Verhältnis“, unterstreicht Dr. Matthias Maslaton, ARAG Konzernvorstand Produkt und Innovation.

Wann liegt ein Behandlungsfehler vor?

Aber was genau ist eigentlich ein Behandlungsfehler? Nicht nur die viel zitierte Schere, die der Chirurg während der OP im Bauch vergessen hat, gilt als Behandlungsfehler, sondern beispielsweise auch falsche Angaben zur Dosierung eines Medikaments. Als Behandlungsfehler wird somit die nicht angemessene, insbesondere nicht sorgfältige, nicht richtige oder nicht zeitgerechte Behandlung des Patienten durch einen Arzt bezeichnet. Ist vor der Behandlung die Aufklärung durch den Arzt über Erforderlichkeit und Risiken der Behandlung nicht erfolgt, handelt es sich um einen – ebenfalls versicherten – Aufklärungsfehler. Dies gilt nicht nur für Ärzte, sondern beispielsweise auch für Krankenhauspersonal, Psychotherapeuten, Apotheker oder Pflegedienste. Sie alle sind Ärzten im Patienten-Rechtsschutz gleichgestellt.

Welche Leistungen werden erbracht?

Der ARAG Patienten-Rechtsschutz, welchen beispielsweise seit 2009 auch alle vollversicherten Kunden der ARAG Krankenversicherung als Inklusivleistung erhalten, deckt im Rechtsschutzfall Kosten von bis zu 1 Million Euro europaweit ab. Weltweit werden bis zu 100.000 Euro der anfallenden Kosten übernommen. Für Versicherte fällt dabei keine Selbstbeteiligung an. Auch die bewährte anwaltliche telefonische Erstberatung der ARAG steht für eine schnelle rechtliche Orientierung zur Verfügung.