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20.03.2024

Aktuelle Gerichtsurteile auf einen Blick

 

Wertsteigerung bei Oldtimer nicht berücksichtigt
Wer seinen Oldtimer gegen Beschädigung oder Zerstörung versichert, sollte laut ARAG Experten darauf achten, den versicherten Wert regelmäßig dem etwa gestiegenen Marktwert des Kfz anzupassen. Ansonsten kann es sein, dass der Betrag der Wertsteigerung im Schadensfall außen vor bleibt (Az.: 3 O 230/23).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Pressemitteilung des Landgerichts Frankenthal.