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22.01.2025

Aktuelle Gerichtsurteile auf einen Blick

 

Umweg zur Tankstelle kein Arbeitsunfall
Geschieht auf dem Weg zur Arbeit bei einem Umweg zur Tankstelle ein Unfall, ist dies kein Arbeitsunfall. Nach Auskunft der ARAG Experten ändert sich laut dem Landessozialgericht Baden-Württemberg auch dann nichts, wenn man erst bei Fahrtantritt feststellt, dass der Bruder den Tank fast leer gefahren und man keine andere Wahl hat (Az.: L 10 U 3706/21).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Entscheidung des LSG Baden-Württemberg.