
- Startseite
- DFL muss für Polizeikosten zahlen
- Umweg zur Tankstelle kein Arbeitsunfall
ARAG Recht schnell
22.01.2025
Aktuelle Gerichtsurteile auf einen Blick
Umweg zur Tankstelle kein Arbeitsunfall
Geschieht auf dem Weg zur Arbeit bei einem Umweg zur Tankstelle ein Unfall, ist dies kein Arbeitsunfall. Nach Auskunft der ARAG Experten ändert sich laut dem Landessozialgericht Baden-Württemberg auch dann nichts, wenn man erst bei Fahrtantritt feststellt, dass der Bruder den Tank fast leer gefahren und man keine andere Wahl hat (Az.: L 10 U 3706/21).
Sie wollen mehr erfahren? Lesen Sie die aktuelle Entscheidung des LSG Baden-Württemberg.